Zur Bewältigung der Aufgaben im Katastrophenfall bedient sich die Katastrophenschutzbehörde der Führungsgruppe Katastrophenschutz. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz ist klein, flexibel und rasch alarmierbar. Sie setzt sich grundsätzlich aus Mitarbeitern der Behörde zusammen. Sie wird bei Bedarf lageabhängig erweitert durch Vertreter anderer betroffener Behörden und Einrichtungen, durch Vertreter der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Einsatzorganisationen und durch Sachverständige.

Der Führungsgruppe Katastrophenschutz obliegt die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Anforderung auswärtiger Hilfe und die Gesamtkoordination der Maßnahmen. Darüber hinaus trifft sie Entscheidungen, die über die Aufgaben des Örtlichen Einsatzleiters hinausgehen oder denen besondere Bedeutung zukommt.